WICHTIGES VOR DER REISE

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

bei Exklusivvermietungen von ROBINSON Clubs

(Stand: 10.06.2009)

 

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge mit einem ROBINSON Club („Club“), d.h. für die Überlassung von Zimmern sowie für alle für den Kunden bzw. Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Clubs, im Gruppengeschäft. „Kunde“ im Sinne dieser Bedingungen ist eine natürliche oder juristische Person, die stellvertretend für mehrere Gäste (wie nachstehend definiert) eine Reservierung im Club vornimmt; „Gast“ ist jede natürliche Person, die die LEISTUNG des Clubs auf Veranlassung/Vermittlung des Kunden in Anspruch nimmt.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Reservierungsanfrage des Kunden ist grundsätzlich unverbindlich. Mit der Anmeldung wird dem Club vom Kunden der Reservierungsauftrag erteilt.

2.2. Der den Hotelaufnahmevertrag kommt – vorbehaltlich Satz 2 - mit Zugang der  Reservierungsbestätigung zustande. Abweichend kann eine Optionsfrist vereinbart werden, innerhalb derer die Reservierung durch den Kunden kostenlos storniert werden kann; in diesen Fällen wird die Reservierung mit Ablauf der Frist für beide Seiten verbindlich.

3. Leistungen des Clubs

3.1. Der Club ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vertraglich geschuldeten Leistungen (im folgenden LEISTUNG, LEISTUNGEN) zu erbringen. Der Umfang der vereinbarten LEISTUNGEN ergibt sich aus der Clubbeschreibung in dem vom Club unterbreiteten freibleibenden Angebot und den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Reservierungsbestätigung (s. Ziff 2.2).

3.2. Die Clubanlage steht dem Kunden am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr exklusiv zur Verfügung, sofern keine abweichenden Vereinbarungen im Angebot getroffen wurden. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Nach Rücksprache mit der Clubdirektion kann kundenspezifisches Dekorationsmaterial aufgebaut werden, sofern dieses nicht gegen die allgemeinen Sicherheitshinweise des Clubs verstößt. Die exakten Auf- und Abbauzeiten sowie die entsprechenden örtlichen Angaben werden zwischen der Clubdirektion und dem Kunden schriftlich vereinbart.

3.3. Die Zimmerverteilung kann vom Kunden in Absprache mit dem Empfangschef des Clubs vorgenommen werden.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die für von ihm in Anspruch genommenen, weiteren Leistungen geltenden Preise des Clubs zu bezahlen.

Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Clubs an Dritte.

4.2. Für die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken hat der Kunde die vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs einzuholen.

4.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Club spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer späteren Rückgabe kann der Club bei zusätzlicher Nutzung des Zimmers zwischen 11.00 Uhr und 18.00 Uhr 50 %, im Falle einer zusätzlichen Nutzung über 18.00 Uhr hinaus 100 % des Tagespreises in Rechnung stellen. Dem Kunden steht es frei, dem Club nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Die vereinbarten Preise (im folgenden PREIS, PREISE) enthalten die jeweilige gesetzliche MWSt.

5.2. Für die Exklusivvermietung wird in dem freibleibenden Angebot des Clubs unabhängig von der tatsächlichen Teilnehmerzahl eine Mindestteilnehmerzahl je Übernachtung zugrunde gelegt, auf deren Basis eine Mindestrechnungssumme ermittelt wird. Die Mindestrechnungssumme wird auch bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl für die vereinbarten Übernachtungen in Rechnung gestellt. Jede über die vereinbarte Mindestteilnehmerzahl hinaus teilnehmende Person wird zu dem bestätigten PREIS je Übernachtung abgerechnet.

5.3. Der Club ist berechtigt, bei Vertragsschluss die Vorauszahlung der PREISE zu verlangen. Die Höhe und die Zahlungsbedingungen werden im Vertrag schriftlich vereinbart.

5.4. Soweit nicht abweichend vereinbart, bitten wir um Überweisung des Rechnungsbetrages wie folgt:

1. Teilzahlung (30%): sofort

2. Teilzahlung (30%): bis 3 Monate vor Aufenthaltsbeginn

3. Teilzahlung (40%): bis 31 Tage vor Aufenthaltsbeginn

Die Endabrechnung vor Ort entstandener Kosten für zusätzliche Leistungen erfolgt: nach Beendigung der Exklusivvermietung

6. Leistungsänderungen

6.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner LEISTUNGEN von dem vereinbarten Inhalt des Hotelaufnahmevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Club nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der LEISTUNGEN nicht beeinträchtigen.

6.2. Der Club ist verpflichtet, den Kunden über LEISTUNGSänderungen oder –abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggfs. wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

6.3. Der Kunde hat die Rechte aus Ziff. 6.2. unverzüglich nach der Erklärung des Clubs über die Änderung der LEISTUNG diesem gegenüber geltend zu machen.

7. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Namensänderung

7.1. Der Kunde kann bis zum Beginn der LEISTUNG vom Hotelaufnahmevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Club. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

7.2. Tritt der Kunde vom Hotelaufnahmevertrag zurück, so kann der Club Ersatz seiner bisherigen Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der LEISTUNGEN zu berücksichtigen.

7.3. Der Club kann diesen Ersatzanspruch entweder konkret berechnen, oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Bedingungen in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis der LEISTUNG pauschalieren:

- 12 – 6 Monate vorher* 30% des PREISES

- 6 – 3 Monate vorher 50% des PREISES

- 3 Monate – 31 Tage vorher 65% des PREISES

- 30 Tage – 1 Tag vorher 80% des PREISES

- Am Anreisetag 90% des PREISES

(* = vor Beginn der vertraglich geschuldeten Leistung)

7.4. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Club entstandene Schaden niedriger als die gemäss Ziffer 7.3 geforderte Pauschale ist.

7.5. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung des Clubs gelten entsprechend für den Rücktritt von einzelnen LEISTUNGEN, sowie, wenn der Kunde die gebuchten Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

7.6. Umbuchungen hinsichtlich des Aufenthaltstermins sind - vorbehaltlich Verfügbarkeit bis 12 Monate zum Tag vor Ankunft kostenlos möglich; danach ist eine Umbuchung nur noch durch Rücktritt gem. Ziffer 7.1 ff. und anschließende Neubuchung möglich. Umbuchungen in einen anderen Club sind nur durch Rücktritt gem. Ziffer 7.1 ff. und anschließende Neubuchung möglich.

7.7. Namensänderungen sind jederzeit kostenlos möglich.

8. Rücktritt des Clubs; außerordentliche Kündigung

8.1. Wird die Vorauszahlung gemäß Nr. 5.2. auch nach Verstreichen einer angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, ist der Club zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Club hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

8.2. Der Club ist zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn

- der Kunde die LEISTUNG ungeachtet einer Abmahnung mit Kündigungsandrohung des Clubs nachhaltig stört, so dass der Club begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Clubleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Clubs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Clubs zuzurechnen ist; entsprechendes gilt bei einer Störung durch einen Gast; in diesem Fall besteht das Kündigungsrecht des Clubs in Ansehung des betreffenden Gastes, der Vertrag mit dem Kunden bleibt im Übrigen unberührt;

- der Kunde Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden bzw. der Gäste oder des Zwecks, gebucht hat;

- eine unbefugt Unter-/Weitervermietung gemäß Ziff. 4.2. vorliegt.

9. Höhere Gewalt

9.1. Wird die LEISTUNG infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl der Kunde, als auch der Club den Vertrag bzgl. dieser LEISTUNG kündigen.

9.2. Der Club behält im Falle der Kündigung seinen Anspruch auf den PREIS, jedoch gemindert in dem Verhältnis, in dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Wert der Leistung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hätte.

10. Haftung des Clubs für eingebrachte Sachen des Kunden bzw. Gastes

10.1. Für eingebrachte Sachen des Kunden bzw. der Gäste haftet der Club nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wertgegenstände können dem Club zur Aufbewahrung im Hotelsafe übergeben werden, es sei denn, dass sie im Hinblick auf die Größe oder den Rang des Clubs von übermäßigem Wert oder Umfang, oder dass sie gefährlich sind. Der Club empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

10.2. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde/Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Club Anzeige erstattet. Dies gilt nicht, sofern der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung des Gegenstands vom Club oder seinen Erfüllungsgehilfen verschuldet wurde oder der Gegenstand vom Club zur Aufbewahrung übernommen wurde.

11. Haftung des Clubs im Übrigen

11.1. Schadensersatzansprüche gegen den Club sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, der Club, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Übernahme einer Garantie. Der Club haftet in gleicher Weise, wenn von einem seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen eine Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, leicht fahrlässig verletzt wird.

11.2. Soweit der Club dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn das schadensauslösende Ereignis durch den Club, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

11.3. Soweit der Club gemäß dem Vorstehenden aus dem Vertrag haftet, wird die Haftungssumme auf das Dreifache des PREISES beschränkt.

11.4. Alle Schadensersatzansprüche gegen den Club verjähren in 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.

11.5. Resultieren die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, anfänglicher Unmöglichkeit oder verschuldeter Unmöglichkeit, findet vorstehende Haftungsbegrenzung keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn das Leben, der Körper oder die Gesundheit aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Clubs, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen geschädigt wird.

11.6. Soweit die Haftung des Clubs ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Clubs.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

12.2. Erfüllungs-/Zahlungsort ist der Sitz des Clubs.

12.3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Hannover. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Hannover.

12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.  

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag

für Gruppenbuchungen in den ROBINSON Clubs

(Stand: 10.06.2009)

 

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge mit einem ROBINSON Club („Club“), im Gruppengeschäft, d.h. für die Überlassung von Zimmern sowie für alle für den Kunden bzw. Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Clubs, im Gruppengeschäft. „Kunde“ im Sinne dieser Bedingungen ist eine natürliche oder juristische Person, die stellvertretend für mehrere Gäste (wie nachstehend definiert) eine Reservierung im Club vornimmt; „Gast“ ist jede Person, die die LEISTUNG des Clubs auf Veranlassung/Vermitttlung des Kunden in Anspruch nimmt.

Bei Exklusivvermietungen gelten gesonderte Hotelaufnahmebedingungen.

2. Vertragsschluss

2.1. Die Reservierungsanfrage des Kunden ist grundsätzlich unverbindlich. Mit der Anmeldung wird dem Club vom Kunden der Reservierungsauftrag erteilt.

2.2. Der Hotelaufnahmevertrag kommt - vorbehaltlich Satz 2 - mit Zugang der Reservierungsbestätigung zustande. Abweichend kann eine Optionsfrist vereinbart werden, innerhalb derer die Reservierung durch den Kunden kostenlos storniert werden kann; in diesen Fällen wird die Reservierung mit Ablauf der Frist für beide Seiten verbindlich.

3. Leistungen des Clubs

3.1 Der Club ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vertraglich geschuldeten Leistungen (im folgenden LEISTUNG, LEISTUNGEN) zu erbringen. Der Umfang der vereinbarten LEISTUNGEN ergibt sich aus der Clubbeschreibung in dem vom Club unterbreiteten freibleibenden Angebot und den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Reservierungsbestätigung (s. Ziff 2.2).

3.2 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung, sofern im Vertrag keine andere Uhrzeit schriftlich vereinbart wird. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

4. Pflichten des Kunden

4.1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die für von ihm in Anspruch genommenen, weiteren Leistungen geltenden Preise des Clubs zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Clubs an Dritte.

4.2. Für die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken hat der Kunde die vorherige schriftliche Zustimmung des Clubs einzuholen.

4.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Club spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Im Falle einer späteren Rückgabe kann der Club bei zusätzlicher Nutzung des Zimmers zwischen 11.00 Uhr und 18.00 Uhr 50 %, im Falle einer zusätzlichen Nutzung über 18.00 Uhr hinaus 100 % des Tagespreises in Rechnung stellen. Dem Kunden steht es frei, dem Club nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

5. Zahlungsbedingungen

5.1. Die vereinbarten Preise (im folgenden PREIS, PREISE) enthalten die jeweilige gesetzliche MWSt.

5.2. Der Club ist berechtigt, bei Vertragsschluss die Vorauszahlung der PREISE zu verlangen. Die Höhe und die Zahlungsbedingungen werden im Vertrag schriftlich vereinbart.

5.3. Soweit nicht abweichend vereinbart, bitten wir um Überweisung des Rechnungsbetrages wie folgt:

- bei Gruppen < 60 Teilnehmer:

1. Anzahlung (30%): sofort

Restzahlung: bis 31 Tage vor Aufenthaltsbeginn

Die Endabrechnung vor Ort entstandener Kosten für zusätzliche Leistungen erfolgt nach Abreise durch den Club.

- bei Gruppen = bzw. > 60 Teilnehmer:

1. Anzahlung (30%): sofort

2. Anzahlung (30%): bis 3 Monate vor Aufenthaltsbeginn

Restzahlung: bis 31 Tage vor Aufenthaltsbeginn.

Die Endabrechnung vor Ort entstandener Kosten für zusätzliche Leistungen erfolgt nach Abreise durch den Club.

6. Leistungsänderungen

6.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner LEISTUNGEN von dem vereinbarten Inhalt des Hotelaufnahmevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Club nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der LEISTUNGEN nicht beeinträchtigen.

6.2. Der Club ist verpflichtet, den Kunden über LEISTUNGSänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggfs. wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

6.3. Der Kunde hat die Rechte aus Ziff. 6.2. unverzüglich nach der Erklärung des Clubs über die Änderung der LEISTUNG diesem gegenüber geltend zu machen.

7. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Namensänderung

7.1. Der Kunde kann bis zum Beginn der LEISTUNG vom Hotelaufnahmevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Club. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

7.2. Tritt der Kunde vom Hotelaufnahmevertrag zurück, so kann der Club Ersatz seiner bisherigen Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der LEISTUNGEN zu berücksichtigen.

7.3. Der Club kann diesen Ersatzanspruch entweder konkret berechnen, oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Bedingungen in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis der LEISTUNG pauschalieren:

Bei Gruppen < 60 Teilnehmer:

- bis 31 Tage vorher* 20% des PREISES

- ab 30 Tage vorher* 25% des PREISES

- ab 22 Tage vorher* 35% des PREISES

- ab 15 Tage vorher* 50% des PREISES

- ab 8 Tage vorher* 65% des PREISES

- ab 2 Tage vorher* 80% des PREISES.

 Bei Gruppen = bzw. > 60 Teilnehmer

- 12 – 6 Monate vorher* 30% des PREISES

- 6 – 3 Monate vorher* 50% des PREISES

- 3 Monate – 31 Tage vorher* 65% des PREISES

- 30 Tage – 1 Tag vorher* 80% des PREISES

- am Anreisetag 90% des PREISES

dabei bei Teilstorno im Umfang von bis zu 10% der Gruppenteilnehmer

- bis 31 Tage vorher* kostenlos

- ab 30 – 1 Tag vorher* 50% des PREISES

- am Anreisetag 90% des PREISES

(* = vor Beginn der vertraglich geschuldeten Leistung)

7.4. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Club entstandene Schaden niedriger als die gemäß Ziffer 7.3 geforderte Pauschale ist.

7.5. Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung des Clubs gelten entsprechend für den Rücktritt von einzelnen LEISTUNGEN, sowie, wenn der Kunde die gebuchten Zimmer oder die gebuchten Leistungen, ohne dies rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.

7.6. Umbuchungen hinsichtlich des Aufenthaltstermins sind - vorbehaltlich Verfügbarkeit - bis zum 91. Tag vor Ankunft kostenlos möglich; ab dem 90. Tag ist eine Umbuchung nur noch durch Rücktritt gem. Ziffer 7.1 ff. und anschließende Neubuchung möglich. Umbuchungen in einen anderen Club oder Verschiebung des Clubaufenthaltes um mehr als 3 Monate sind nur durch Rücktritt gem. Ziffer 7.1 ff. und anschließende Neubuchung möglich.

7.7. Namensänderungen (Ersatz einer angemeldeten Person durch einen Dritten) sind jederzeit kostenlos möglich.

8. Rücktritt des Clubs; außerordentliche Kündigung

8.1. Wird die Vorauszahlung gemäß Nr. 5.2. auch nach Verstreichen einer angemessenen Frist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, ist der Club zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Club hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

8.2. Der Club ist zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt, wenn

- der Kunde die LEISTUNG ungeachtet einer Abmahnung mit Kündigungsandrohung des Clubs nachhaltig stört, so dass der Club begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Clubleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Clubs in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Clubs zuzurechnen ist; entsprechendes gilt bei einer Störung durch einen Gast; in diesem Fall besteht das Kündigungsrecht des Clubs in Ansehung des betreffenden Gastes, der Vertrag mit dem Kunden bleibt im Übrigen unberührt;

- der Kunde Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden bzw. der Gäste oder des Zwecks, gebucht hat;

- eine unbefugte Unter-/Weitervermietung gemäß Ziff. 4.2. vorliegt.

Der Club behält in diesem Fall den Anspruch auf Zahlung des PREISES; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

9. Höhere Gewalt

9.1. Wird die LEISTUNG infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl der Kunde, als auch der Club den Vertrag bzgl. dieser LEISTUNG kündigen.

9.2. Der Club behält im Falle der Kündigung seinen Anspruch auf den PREIS, jedoch gemindert in dem Verhältnis, in dem zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Wert der Leistung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hätte.

10. Haftung des Clubs für eingebrachte Sachen des Kunden bzw. Gastes

10.1. Für eingebrachte Sachen des Kunden bzw. der Gäste haftet der Club nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wertgegenstände können dem Club zur Aufbewahrung im Hotelsafe übergeben werden, es sei denn, dass sie im Hinblick auf die Größe oder den Rang des Clubs von übermäßigem Wert oder Umfang oder dass sie gefährlich sind. Der Club empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

10.2. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde/Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Club Anzeige erstattet. Dies gilt nicht, sofern der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung des Gegenstands vom Club oder seinen Erfüllungsgehilfen verschuldet wurde oder der Gegenstand vom Club zur Aufbewahrung übernommen wurde.

11. Haftung des Clubs im Übrigen

11.1. Schadensersatzansprüche gegen den Club sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertraglichen Pflichten, gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen, es sei denn, der Club, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus der Übernahme einer Garantie. Der Club haftet in gleicher Weise, wenn von einem seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen eine Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist, leicht fahrlässig verletzt wird.

11.2. Soweit der Club dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn das schadensauslösende Ereignis durch den Club, seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde.

11.3. Soweit der Club gemäß dem Vorstehenden aus dem Vertrag haftet, wird die Haftungssumme auf das Dreifache des PREISES beschränkt.

11.4. Alle Schadensersatzansprüche gegen den Club verjähren in 12 Monaten seit ihrer Entstehung, es sei denn, sie basieren auf einer unerlaubten oder vorsätzlichen Handlung.

11.5. Resultieren die Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, anfänglicher Unmöglichkeit oder verschuldeter Unmöglichkeit, findet vorstehende Haftungsbegrenzung keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn das Leben, der Körper oder die Gesundheit aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Clubs, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen geschädigt wird.

11.6. Soweit die Haftung des Clubs ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Clubs.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

12.2. Erfüllungs-/Zahlungsort, ist der Sitz des Clubs.

12.3. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Hannover. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Hannover.

12.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.